Leistungen
Kinder kommen aufgrund von sehr verschiedenen Diagnosestellungen zur Therapie. Es beginnt beim Säugling mit einem «Schiefhals», Trinkschwierigkeiten, Entwicklungsverzögerung, Beobachtung der Entwicklung nach einer Frühgeburtlichkeit oder Auffällgkeiten in der Entwicklung und endet bei Jugendlichen mit einer schlechten Haltung.
Die verschiedenen Befunde werden ausgewertet und Ziele miteinander besprochen worauf dann ein Behandlungsplan erstellt wird. In den meisten Fällen wird ein Heimprogramm erstellt, das wesentlich zum Ergebnis beiträgt
Meine Behandlungen erfolgen vorwiegend nach dem Bobath-Konzept.
Therapien
Ich biete verschiedene Arten von Therapien an. Hier ein paar Beispiele:

Schon im Säuglingsalter kann Physiotherapie helfen, Entwicklungsverzögerungen aufzuholen oder Beschwerden zu erleichtern. Im Setting mit Säuglingen werden die Eltern, Bezugspersonen angeleitet, um allfällige Bewegungs- oder Haltungsstörungen im Alltag zu verbessern.

In der Kindertherapie werden motorische und soziale Fähigkeiten der Kinder auf spielerische Art, in Anlehnung an die optimale Entwicklung, gefördert, sowie die Wahrnehmung, Konzentration und Aufmerksamkeit verbessert.

Domizilbehandlung
In seltenen Fällen lässt es der Zustand des Kindes nicht zu, in der Praxis therapiert zu werden. Solche Situationen werden durch die Behandlung zu Hause überbrückt.

Skoliosentherapie
Unter einer Skoliose versteht man eine dreidimensionale Verkrümmung der Wirbelsäule. In der Therapie geht es um die Korrektur von diesen Verkrümmungen und der Kräftigung in verbesserter Ausgangsstellung.

Jugendliche erhalten häufig aufgrund von Haltungsproblemen oder wegen Schmerzen eine Verordnung zur Physiotherapie. Natürlich kann auch ein neurologisches Problem die Therapie indizieren.
In den meisten Fällen erhalten sie ein Heimprogramm um zu Hause ein adäquates Training durchzuführen.
Kostenübernahme
Die Physiotherapeutische Behandlung erfolgt mit einer Verordnung die grundsätzlich vom Arzt ausgestellt wird. Dabei werden die Behandlungen über die Grundversicherung abgerechnet und werden von der Krankenkasse übernommen. Ein Selbstbehalt von 10% ist wie bei allen Leistungen die in der Grundversicherung enthalten sind selbst zu übernehmen.
Die Behandlungen können aber je nach Diagnose auch von der Invalidenversicherung oder der Unfallversicherung gedeckt sein.
Therapieabsagen
Therapieabsagen erfolgen 24 Stunden vor einem Termin, beim zuständigen Therapeuten.
Nicht regelkonforme Abmeldungen oder ein unentschuldigtes Fernbleiben der Therapie, wird verrechnet!